Kfz-Gutachter Ausbildung Hamburg
Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Kfz- Sachverständigen
Voraussetzungen
Gutachter Ausbildung Aufnahmevoraussetzung
- Kfz-Mechaniker Meister
- Kfz-Techniker
- Karosserieschlossermeister
- Dipl-Ingenieur
- Zweiradmechaniker-Meister
- Lackierer-Meister
- Kfz-Gesellen (mit paralleler Meister-Ausbildung oder Techniker-Ausbildung)
- Kfz-Meister / Kfz-Technikermeister (auch Karosseriebau, Landmaschinentechnik, Lackiertechnik und Zweiradwesen)
- Staatlich geprüfte Techniker, z. B. Kfz und Maschinenbau
- Ingenieure, z. B. Kfz und Maschinenbau
- Personen mit einer vergleichbaren Qualifikation auf Anfrage
Die schulische und praktische Ausbildung umfasst folgende Punkte:
- Dauer: insgesamt 47,5 Unterrichtsstunden ; 5 Tage Theorie und Praktikum. Zusätzlich 1 Std. Prüfung.
- Grundlagen der Gutachtenerstellung
- Schadenaufnahme und Bewertung,
- Phototechnische Grundlagen
- DAT
- SuperSchwacke (Buch I+II)
- Kenntnisse der Schadenaufnahme und -Kalkulation
- Kenntnisse der Fahrzeugbewertung
- Praktische Übungen und professionelle Hilfestellung bei der Gutachtenerstellung
- Juristische und versicherungstechnische Grundkenntnisse
- Akademie (Rechtsanwalt) / Spezialgebiet Verkehrsrecht
- Akademie (Rechtsanwalt) / Spezialgebiet Verkehrsrecht
- Anleitung und Nutzung von „Kfz-Expertus“ (Gutachter-Software) zur professionellen Erstellung von Gutachten
- Fallbeispiel: Anwendung der erlernten Themeninhalte und Erstellung eines Gutachtens mit Hilfe von Kfz-Expertus (Gutachter-Software)
- Verbandsprüfung
- Bundesverband der Kfz-Sachverständigen-Handwerk
- Versicherungs-Abfragen
- Einholen von Versicherungsdaten des Unfall-Verursachers
- Einholen von ausländischen-Versicherungsdaten des Unfall-Verursachers
- Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze
- Grundlagen der Restwertbörse
- Verhaltenstheorie: Stellungnahme des Gutachtens
- Rechnungserstellung und Prüfung